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   SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12   

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https://dejure.org/2014,3940
SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12 (https://dejure.org/2014,3940)
SG Potsdam, Entscheidung vom 31.01.2014 - S 34 SB 131/12 (https://dejure.org/2014,3940)
SG Potsdam, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - S 34 SB 131/12 (https://dejure.org/2014,3940)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12
    Solange ein Schwerbehinderter mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er von der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 03.06.1987, 9a RVs 27/85, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 2/11 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der

    Auszug aus SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12
    Dies ist z. B. der Fall, wenn ein GdB von weniger als 80 festgestellt ist, die betroffene Person jedoch insbesondere aus psychischen Gründen ständig nicht in der Lage ist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 16.02.2012, B 9 SB 2/11 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12
    Als öffentliche Veranstaltungen sind Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen, die länger als 30 Minuten dauern, also nicht nur Ereignisse kultureller Art, sondern auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, Messen, Märkte und Gottesdienste (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. Urteil vom 17. März 1982 - 9a/9 RVs 6/81, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - L 13 SB 1/11

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag - Merkzeichen "RF" - psychische Störung

    Auszug aus SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12
    Die Unmöglichkeit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann nur dann bejaht werden, wenn der schwerbehinderte Mensch in einem derartigen Maße eingeschränkt ist, dass er praktisch von der Teilnahme am öffentlichen Gemeinschaftsleben ausgeschlossen und an das Haus gebunden ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.08.2013, L 13 SB 1/11, zitiert nach juris).
  • SG Dortmund, 13.02.2013 - S 7 SB 2213/11

    Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens

    Auszug aus SG Potsdam, 31.01.2014 - S 34 SB 131/12
    Das Gericht geht davon aus, dass für die Zeit ab 01.01.2013 auch für die in § 4 Abs. 2 Satz 1 RBStV genannten Personen eine Eintragung des Merkzeichens "RF" in den Schwerbehindertenausweis in Betracht kommt, auch wenn ihnen keine Beitragsbefreiung mehr zusteht (vgl. zu dieser Frage auch: Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.02.2013, S 7 SB 2213/11, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2017 - L 6 SB 352/16
    Die Unmöglichkeit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann nur dann bejaht werden, wenn der schwerbehinderte Mensch in einem derartigen Maße eingeschränkt ist, dass er praktisch von der Teilnahme am öffentlichen Gemeinschaftsleben ausgeschlossen und an das Haus gebunden ist (vgl. SG Potsdam, Urteil vom 31. Januar 2014 - S 34 SB 131/12 -, juris, Rz. 19).
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